Admagistrator schrieb am 20.12.2023 11:11:
Es ist eben keine Verstümmelung. Du beschwerst dich ja auch nicht, dass in Nagelstudios Finger erlaubt verstümmelt werden. Wäre ja auch total hirnverbrannt das zu tun.
Verstehe ich nicht. Im Nagelstudio wird kein gesundes Körperteil irreversibel abgeschnitten. Man könnte es eher damit vergleichen, den linken kleinen Finger abzuschneiden. Den braucht ja auch keiner, oder? Und selbst diese Prozedur wäre wahrschneilich weniger folgenschwer. Ich glaube, Du hast Dich nicht mir den Risiken und Folgen der "Beschneidung" befasst, oder?
"Massive Ablehnung" bedeutet also was genau? Dass die Religioten weiter Kinder verstümmeln dürfen?
Ne, das heißt; du behauptest das würde allgemein toleriert, wird es aber eben nicht.
Mach einfach den Kopf zu wenn du sowieso nur in deiner Traumwelt bleiben willst.
Doch, wird es. Es wurde sogar die Rechtslage zum Schutz der Religioten geändert. Denn noch 2012 urteilte das LG Köln, dass es sich um Körperverletzung handelt. Erst danach wurde §1631d BGB eingeführt, um diese rituelle Körperverletzung zu _legalisieren_. Das ist einer der größten Skandale des Deutschen Nachkriegsrechts. Und nicht wenige Juristen und Jura-Professoren halten §1631d BGB für verfassungswidrig. Gegen die UN-Konvention der Kinderrechte verstößt er sowieso.
Eingeführt wurde er ausschließlich auf Betreiben von und zum Schutz der Religioten.
Gruss cronos