In Deutschland ist nur die standesamtliche Trauung rechtlich von belang. Du kannst dich so oft du willst kirchlich trauen das gilt rechtlich in Deutschland nichts, ist alles nur Privatvergnügen. Nur die Eheurkunde die im Standesamt unterschrieben wird ist rechtlich von belang, und seit der Legalisierung der Gleichgeschlechtlichen Ehe ist dies alles was man braucht um eine Gleichgeschlechtlichen Ehe einzugehen mit allen Rechten und Pflichten.