... nicht eine Diagnose, die normalerweise mit Einweisung, u.U. auch Zwangseinweisung in eine psychiatrische Fachabteilung führt. Und gilt das nicht im besonderen Maße dann, wenn der Patient sein wissentlich seinem Leben ein Ende bereiten will?
Nun, vielleicht wäre es an der Zeit unserem ganzen Land dieses Angebot zu unterbreiten.