Herr Ingenieur schrieb am 07.09.2022 21:33:
... nicht eine Diagnose, die normalerweise mit Einweisung, u.U. auch Zwangseinweisung in eine psychiatrische Fachabteilung führt. Und gilt das nicht im besonderen Maße dann, wenn der Patient sein wissentlich seinem Leben ein Ende bereiten will?
Niemand wird daran gehindert, sich langsam z.B. mit Alkohol oder Zigaretten umzubringen. Wenn man natürlich wild durch die Gegend hüpft und vom Ruinieren Russlands faselt, dann könnte vielleicht doch jemand eine Bescheinigung nach dem PsychKG ausstellen.
Nun, vielleicht wäre es an der Zeit unserem ganzen Land dieses Angebot zu unterbreiten.
Das Land schädigt sich nicht selbst, sondern die Politik schadet dem Land.