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mehr als 1000 Beiträge seit 09.12.2015

Was tun, wenn für prekäre Schichten die Abwendung äußerster Armut mal nur

durch eine geeignete Auslegung oder Uminterpretation des Grundgesetzes möglich wäre??

Vielleicht kommt es ja mal so weit, dass für die ärmeren Schichten höchste Not am Mann ist und deswegen zu deren Behebung kein milderes Mittel zur Verfügung steht, als meine folgende persönliche höchstrichterliche Auslegung des GG:

Zur Finanzierung der alternativlosen Gefahrenabwehr für die unteren prekären Schichten soll das GG soweit uminterpretiert werden (bzw. so ausgelegt werden), dass eine entschädigungslose völlige Enteignung der reichsten ca. 10 Prozent unserer Bevölkerung ermöglicht wird.
Und wegen der Dringlichkeit sollen bürokratische Hindernisse durch Einsatz eines verwaltungstechnisch versierten Bundeswehrgenerals erst gar nicht erst auftauchen. Der dann auch gleich die Finanz- und Zollämter durch besonders geschulte Infanterie- Einheiten in die Lage versetzen könnte, eventuelle Widerstände schon im Keime zu ersticken.

Da die Geltung der Grundrechte ja neuerdings von der relativ subjektiven Interpretation wirklicher oder nur behaupteter äußerster Gefahrenlagen abhängt, dürfte mein Vorhaben zur Abwendung von großer Not einer relevanten Bevölkerungsschicht doch nun durchaus realisierbar sein.

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