Was sieht das IFG jetzt beispielsweise vor?
1. Sind Gerichtsverfahren auch betroffen? Kann man zurückliegende,
abgeschlossene Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaften einsehen,
auch wenn man an dem Prozeß gar nicht Beteiligter war?
2. Können bei öffentlichen Ausschreibungen die eingegangenen Angebote
eingesehen werden? Das IFG soll ja der Transparenz gegen Korruption
entgegenwirken. Und damit man sieht, daß eine Firma nicht geschmiert
hat, müßte man doch die Angebote als Außenstehender prüfen. Dies wäre
aber dann wiederum ein Eingriff in die Datenschutzbelange des
Mitbewerbers, oder sehe ich das falsch?
3. Wie sieht es aus mit Bauplänen für Gebäude? Können durch das
Einsichtsrecht auch Häuserbaupläne vom Nachbarn von irgendwelchen
Leuten eingesehen werden?
4. Wie ist es mit Grundbuchauszügen? Kann man einfach die
Eigentumsverhältnisse von anderen Leuten recherchieren?
http://www.liberale.de/portal/index.phtml?page_id=9138&id=4698
Zitat: Bei personengebundenen Daten können die Behörde hingegen in
einem gewissen Rahmen abwägen, ob der Aktenzugang gewährt werden
kann.
Heißt das, die Behörden entscheiden ohne Rücksprache mit dem vom
Datenschutz Betroffenen über eine Herausgabe? Wie sieht es bei
personenschutzbezogenen Daten aus? Wird derjenige, über den eine
Information herausgegeben wird, davon benachrichtigt? Werden die
Auskünfte jeweils dokumentiert?
1. Sind Gerichtsverfahren auch betroffen? Kann man zurückliegende,
abgeschlossene Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaften einsehen,
auch wenn man an dem Prozeß gar nicht Beteiligter war?
2. Können bei öffentlichen Ausschreibungen die eingegangenen Angebote
eingesehen werden? Das IFG soll ja der Transparenz gegen Korruption
entgegenwirken. Und damit man sieht, daß eine Firma nicht geschmiert
hat, müßte man doch die Angebote als Außenstehender prüfen. Dies wäre
aber dann wiederum ein Eingriff in die Datenschutzbelange des
Mitbewerbers, oder sehe ich das falsch?
3. Wie sieht es aus mit Bauplänen für Gebäude? Können durch das
Einsichtsrecht auch Häuserbaupläne vom Nachbarn von irgendwelchen
Leuten eingesehen werden?
4. Wie ist es mit Grundbuchauszügen? Kann man einfach die
Eigentumsverhältnisse von anderen Leuten recherchieren?
http://www.liberale.de/portal/index.phtml?page_id=9138&id=4698
Zitat: Bei personengebundenen Daten können die Behörde hingegen in
einem gewissen Rahmen abwägen, ob der Aktenzugang gewährt werden
kann.
Heißt das, die Behörden entscheiden ohne Rücksprache mit dem vom
Datenschutz Betroffenen über eine Herausgabe? Wie sieht es bei
personenschutzbezogenen Daten aus? Wird derjenige, über den eine
Information herausgegeben wird, davon benachrichtigt? Werden die
Auskünfte jeweils dokumentiert?