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  • Trollinger2005

277 Beiträge seit 08.07.2005

Betriebsgeheimnisse

John Hammond schrieb am 8. Juli 2005 17:19

> Was sieht das IFG jetzt beispielsweise vor?

Ich beantworte jetzt explizit nur die Fragen, die ich auch wirklich
beantworten kann, alles andere wäre Spekulation und daher nicht
hilfreich.

> 2. Können bei öffentlichen Ausschreibungen die eingegangenen Angebote
> eingesehen werden? Das IFG soll ja der Transparenz gegen Korruption
> entgegenwirken. Und damit man sieht, daß eine Firma nicht geschmiert
> hat, müßte man doch die Angebote als Außenstehender prüfen. Dies wäre
> aber dann wiederum ein Eingriff in die Datenschutzbelange des
> Mitbewerbers, oder sehe ich das falsch?

Gerade in dieser Hinsicht ist durch das Weigerungsrecht der Firmen,
die z.B. ja eine Ausschreibungssumme als Betriebsgeheimnis
deklarieren kann, die Möglichkeit genommen worden, laut IFG
Informationen zu erlangen.
Wie bereits erwähnt, wäre z.B. ja der Toll Collect Vertrag völlig
ausgenommen - d.h. gerade Dinge,d ie die Öffentlichkeit daher
interessieren weil man sich fragt, welche genauen Regelungen
getroffen wurden etc, sind außen vor.

> Heißt das, die Behörden entscheiden ohne Rücksprache mit dem vom
> Datenschutz Betroffenen über eine Herausgabe?

Ja. So verstehe ich es.

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