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92 Beiträge seit 09.03.2023

Deutschlandticket ohne Fahrgastrechte

Letztes Wochenende habe ich das Deutschlandticket für eine siebenstündige Fahrt benutzt. Zwei Züge fielen kurzfristig aus, so dauerte die Fahrt 10 Stunden.

Anders als bei regulären Tickets gelten beim Deutschlandticket keine Fahrgastrechte. Am 12.5. hat der Bundesrat eine Verordnung beschlossen, dass für Fahrten mit dem Deutschlandticket die Fahrgastrechte der Deutschen Bahn nicht gelten, da es sich um ein "stark preisreduziertes Ticket" handele.

Das heißt, bei Zugausfällen und Verspätungen ist man ganz auf sich allein gestellt, ob man noch am gleichen Tag am Ziel ankommt. Wenn man den letzten Zug am Abend zu seinem Zielbahnhof nicht mehr erreicht, wird von der Bahn kein Taxi und keine Übernachtung bezahlt. Man kann dann entweder die Nacht im Bahnhof verbringen oder auf eigene Kosten ein Hotel bezahlen, obwohl die Verantwortung für den Zugausfall bei der Bahn und nicht beim Fahrgast lag. Auch bekommt man keine Entschädigungen bei deutlichen Verspätungen. Auf Fernverkehrszüge darf man mit dem Deutschlandticket ohnehin nicht umsteigen, selbst wenn alle Regionalzüge auf einer Strecke ausfallen.

Das Deutschlandticket wird in den Medien also viel beworben, doch gleichzeitig wird über eine Gesetzesänderung sichergestellt, dass Passagiere mit diesem Ticket den zahlreichen Zugausfällen und Verspätungen der Bahn hilflos ausgeliefert sind.

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