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  • WaUser2

mehr als 1000 Beiträge seit 13.02.2003

Dazu drei einfache Feststellungen:...

>"Frau Hannemann spricht bei ihrer Kampagne gegen die 
>Grundsicherung, die Millionen von Menschen die Existenz 
>sichert, nicht für die Belegschaft der Jobcenter. "

Oha, Richtigstellung nötig!
Die Grundsicherung sichert nur oberflächlich gesehen "Millionen von
(Berechtigten)Menschen die Existenz", es hält diese genau betrachtet
lediglich in einer perfiden Abhängigkeit und setzt sie schleichender
Verwahrlosung aus. 
Allerdings, und da hat die BA recht, sichern diese in Abhängigkeit
gehaltenen Menschen einigen hunderttausend Beamten und Angestellten
des ÖD den Job und ein bekömmliches Auskommen insbesondere in den
oberen Etagen. 

>"Frau Hannemann ist keine „Whistleblowerin“, die Missstände 
>aufdeckt, denn die behaupteten >Missstände gibt es nicht - 
>sie kann daher auch keine „Hartz IV-Rebellin“ sein."

Ja, liebe "BA", diesen Hanebüchenen und für jeden Betroffenen
offensichtlich erkennbaren Nonsens sondern gerade jene im ÖD ab, die
sich besonders weit weg von der Realität agieren (also
"Führungs"ebene) und gleich Drogenkranken die sich der Realität zu
stellen weigern, finden sie immer noch hahnebücherne Ausreden. 

Daher meiner Anerkennung für Frau Hannemann, die es nicht nur wagt
intern erfolglos Missstände wenigstens anzudeuten, wie dies nicht
wenige Kollegen machen, sondern öffentlich und in der gebotenen
Schärfe die Dinge beim Namen nennt!

>"Wer in einem Jobcenter arbeitet, hat sich an Recht und Gesetz zu
halten. 
>Es kann nicht sein, dass eine Mitarbeiterin nach Gutdünken handelt
und 
>persönliche, politische Vorlieben auslebt."

LOL!
Schon die vielen Urteile, erwirkt von Betroffenen und Opfern dieser
immer wieder gern genommenen Rechtsauslegung zeigen was man seitens
der BA mit "an Recht und Gesetz halten" meint.

Dieses "sich an Recht und Gesetz zu halten" ist eher mit Faustrecht
und Willkür bzw. mit dem Recht des Stärkeren vergleichbar, als mit
einem sich im Sinne des GG und nachfolgender Würdigung einfachen
Rechts an "Gesetz und Recht" haltenden ArGen-Mitarbeiters.

Insofern ist Frau Hannemann nicht "nur" als einfache und
charakterstarke "Whistleblowerin" anzusehen, sondern weitergesehen
sogar als Verteidigerin (im Sinne) unseres Grundgesetzes. Eine
Mittäterin ist sie auf jeden Fall nicht mehr.

Übrigens sorgen starke politische Kräfte dafür, dass Selbstmorde
wegen HartzIV niemals in öffentlich relevanten Medien Beachtung
finden!
> https://www.chefduzen.de/index.php?action=printpage;topic=26040.0
> http://www.elo-forum.org/soziale-politik-politisches-zeitgeschehen/79733-angekuendigter-selbstmord-wg-jobcenter-berlin.html
> http://www.soziales-zentrum-hoexter.de/mahnwache-für-alle-hartz-iv-opfer/
> http://www.elo-forum.net/topstory/2011121341416.html

Es gibt sie, sicherlich auch tausendfach! Sicherlich haben die
Behörden recht, wenn sie als Suizidgrund sehr oft "persönliche
Gründe" ins Feld führen, nur dass dieser persönliche Grund letztlich
nichts anderes war, als die Resignation im Kampf gegen die Windmühlen
all zu "fleissiger" ArGe-Mitarbeiter, das geht die Öffentlichkeit
dann nichts mehr an...

> http://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/93443-klage.html

Mein Gott, wo sind wir bloß schon wieder....

Die Vorgehensweise dieser sich an "Recht und Gesetz" haltenden
BA-Mitarbeiter ist oft auch nur deshalb "Recht und Gesetz", weil sich
die BA eigene Regeln mit Gesetzeskraft machen darf und dabei auch
nicht gerade zimperlich vorgeht wo es um Aushebelung bestehender
BVerfG-Urteile geht.

Siehe z.B. Selbstständige.
Da wird das Prinzip bei "Eheähnlichen Gemeinschaften", "wirtschaften
aus einem Topf" und "Einstehensgemeinschaft" regelrecht pervertiert,
indem die BA in ihren Handlungsanweisungen mit Gesetzeskraft vorgibt,
dass "Einkommen" in einer gemischten BG
(Selbstständig/sozialversicherungspflichtig und Vollzeit beschäftigt)
addiert, anerkannte und nötige Ausgaben des selbstständigen Teils
einfach ignoriert werden "müssen"!
Das führt dazu, dass es hierbei regelmäßig zu gravierender
"Bedarfsunterdeckung" kommt unter der nachweislich sogar
(Klein)Kinder zu leiden haben und die Situation Betroffener
regelmäßig soweit verschärft wird, dass diese unnötigerweise und
dauerhaft von HartzIV-Leistungen abhängig werden.

Hint:
Kind 20 Monate alt, Eltern einmal selbstständig, einmal abhängig
beschäftigt. beide Vollzeit.

Kind ist dauerhaft krank, ein Elternteil muss immer wieder während
der Arbeitszeit die Betreuung übernehmen. Mutter (abhängig
beschäftigt) hat legal nur auf 10 Tage "Kindkrank" Anspruch, 
Danach muss der selbstständige Vater Aufträge ablehnen und das kranke
Kind pflegen.

Verdienst wird knapp, Rücklagen aufgebraucht, >"vorübergehend"
HartzIV beantragen.
LOL
Arge erkennt weiter laufende, vertraglich geschuldete und anerkannt
nötige Unkosten nicht an,
fordert jedoch in einer "Eingliederungsvereinbarung" sanktionsbedroht
dazu auf,
wieder Gewinne" zu generieren, Gewinne die nur deshalb nicht
entstehen weil ein krankes Kind die Auftragsannahmen verhindert und
und verschärft zudem die Lage indem die weiter laufenden Unkosten,
auch nicht für nötige 2 bis 3 Monate "anerkannt werden können".

Hier kann die BA, die sich an "Recht und Gesetz" hält das sie selbst
schafft, auch erst vom BVerfG gestoppt werden, und da ist das Kind
bereits "im Brunnen", mitsamt weit höheren und langfristig
entstehenden Kosten für "den Steuerzahler" als man vorgibt verhindern
zu wollen.

Sollte Frau Hannemann dies wünschen können alle Unterlagen zum Fall
lückenlos zur freien Verfügung gestellt werden, deren
Veröffentlichung nach Rücksprache problemlos zugestimmt werden kann.
Da es bei der Mutter im Fall allerdings pikanter weise um eine
Mitarbeiterin eines Jobcenters geht ist Rücksprache nötig! 

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