Gegendarstellung – Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom
14. Juni 2013
BA-Presseinfo Nr. 35: Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter
der Jobcenter
Hiermit nehme ich Stellung zur BA-Presseinfo Nr. 35 vom 14. Juni 2013
Behauptung: Mitarbeiter werden durch die Äußerungen Inge Hannemann
beleidigt, herabgewürdigt und in Gefahr gebracht.
Bei allen Interviews, sei es Print, Radio oder TV oder auch auf dem
Blog „altonabloggt“ hat Frau Hannemann sich klar und deutlich dazu
geäußert, dass ihr sehr viele empathische, menschliche Kollegen
persönlich bekannt seien und sie deren Arbeit unterstütze und
schätze. Dabei habe sie alle Funktionen innerhalb der Jobcenter
berücksichtigt. Zum Teil habe sie auch erwähnt, dass es ganze
Jobcenter in Deutschland gäbe, die menschlich agieren und
insbesondere diese herausgestellt.
Somit kann nicht einerseits von einer Herabwürdigung, Beleidung oder
gar Gefahr gesprochen werden.
Behauptung: Weder gibt es eine Anweisung oder eine Zielvorgabe, über
Sanktionen Geld einzusparen.
Frau Hannemann liegen entsprechende schriftliche Unterlagen von
Jobcenter-Mitarbeiter vor, die diese Behauptungen verstärken und
bestätigen. Neben diesen Unterlagen bestätigen diese Aussagen auch
ehemalige Jobcenter Mitarbeiter, welches insbesondere in der Sendung
von Stern TV vom 12. Juni 2013 zum Ausdruck kommt. Die Identität
dieser Mitarbeiter konnten durch entsprechende Nachweise, wie dem
Arbeitsvertrag gesichtet und bestätigt werden.
Behauptung: „Tausende von Selbstmorden“
In keinem Medium hat Frau Hannemann jemals von „Tausenden
Selbstmorden“ gesprochen. Im Vorspann „Stern TV“ vom 12. Juni 2013
hat Frau Hannemann wortwörtlich gesagt: „Ich weiß um die vielen
Suizide durch Hartz IV (…).
Im Interview vom 14. Juni 2013 bei RTL Punkt 6; Punkt 9 hat Frau
Hannemann folgendes wiedergegeben:
Frage Moderator Punkt 6: „Sie sprechen sogar ganz konkret von Toten,
Geschädigten und Geschändeten Hartz IV-Beziehern. Gibt es diese Fälle
wirklich?“
„Ja, die Fälle gibt es mehr als genug.“ „Es gibt Menschen, die halten
den Druck nicht mehr aus, die haben so viele Schikanen erlebt, auch
so viel Willkür, dass sie wirklich gesagt haben, ich scheide lieber
aus dem Leben aus.“
Frage Moderatorin Punkt 9: „Sie haben ein Schreiben an die Agentur
für Arbeit geschrieben. Tote, Geschädigte und geschändete Hartz IV
(…) Ist das jetzt wirklich ein echter Fall von dem sie sprechen?“
Frau Hannemann erwiderte wortwörtlich: „Ja, es gibt tausende Fälle
solcher. Betreue gerade eine junge Dame, die seit drei Jahren
versucht ihren Hauptschulabschluss zu machen. Der wird ihr verwehrt.
Mit der Begründung sie habe ein Kind und sei zu dumm. (…)
Diese Aussage von Frau Hannemann bezieht sich somit auf die
Gesamtfragestellung der Moderatorin Punkt 9.
Behauptung: Frau Hannemann missbraucht ihre angeblichen
Insider-Ansichten, um sich in der Öffentlichkeit als einsame
Kämpferin für Entrechtete darzustellen und behauptete dabei auch
noch, für die Mehrheit der Jobcenter-Mitarbeiter zu sprechen.
Die Insider-Ansichten von Frau Hannemann sind nicht als angeblich zu
bezeichnen, da Frau Hannemann seit vielen Jahren in einem Jobcenter
als Arbeitsvermittlerin tätig ist. Auch hat Frau Hannemann sich
selbst nie als einsame Kämpferin offiziell bezeichnet. Frau Hannemann
spricht seit Beginn von einem großen Unterstützerkreis, der aus
Parteien, Gewerkschaften, unterschiedlichste Initiativen aus dem
arbeitsmarktpolitischen Bereich, Wissenschaftlern und Einzelpersonen
besteht. Dieses zeigen u.a. die unterschiedlichsten offenen
Solidaritätsbekundungen durch Parteien, Gewerkschaften und Verbänden.
Entsprechende Solidaritätsbekundungen und Unterstützerschreiben von
bundesweiten Jobcenter-Mitarbeiter, hochrangigen Unterstützer aus
Politik und Wissenschaft liegen ebenso vor.
Frau Hannemann hat in keiner Aussage behauptet für die Mehrheit der
Jobcenter-Mitarbeiter zu sprechen, sondern die
Solidaritätsbekundungen ihrer Kollegen erwähnt.
Behauptung: (…) die von ihrem Arbeitgeber (der Freien und Hansestadt
Hamburg) „kaltgestellt“ werden soll.
Frau Hannemann hat ihren Arbeitgeber, die Freie Hansestadt Hamburg
nicht in Verbindung mit der Aussage „kaltgestellt“ erwähnt. Im
Interview bei RTL Punkt 6 äußerte sie sich dahingehend, dass sie
bewusst mundtot gemacht werden soll und ihr Anwalt von „kaltgestellt“
im Interview spricht. Eine Institution hat Frau Hannemann nicht
erwähnt.
Es ist auch für die Bundesagentur für Arbeit zu konstatieren, dass
Frau Hannemann vom Recht zur freien Meinungsäußerungen Gebrauch im
Sinne des Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG
Gebrauch macht. Dabei besteht der Grundrechtsschutz unabhängig davon,
ob eine Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos
ist, und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll
oder wertlose gehalten wird (BVerfG, 16. Oktober 1998 – 1 BvR 1685/92
– AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 24 = EzA BGB (…).
Der Begriff „Hartz IV-Rebellin“ stammt nicht von Frau Hannemann
selbst. Dieser wurde durch die Medien wiedergegeben und erfunden.
Frau Hannemann hat sich während ihrer Beschäftigung im Jobcenter an
Recht und Gesetz gehalten. Die laufende Freistellung bezieht sich im
ganzen Umfang auf ihre Äußerungen im Blog: altonabloggt. Die
Jobcenter haben ihre überdurchschnittlichen Leistungen in den
Beurteilungen anerkannt und bestätigt. Ihr persönliches Engagement
für eine Veränderung der Gesetzgebung ist davon unabhängig und ein
anzuerkennendes Recht als Staatsbürgerin.
Hamburg, 14. Juni 2013
Inge Hannemann
Jessenstraße 10
22767 Hamburg
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Wer über die Frechheiten der BA gegenüber Frau Hannemann diskutiert,
der sollte natürlich auch ihr Gegendarstellung kennen.
14. Juni 2013
BA-Presseinfo Nr. 35: Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter
der Jobcenter
Hiermit nehme ich Stellung zur BA-Presseinfo Nr. 35 vom 14. Juni 2013
Behauptung: Mitarbeiter werden durch die Äußerungen Inge Hannemann
beleidigt, herabgewürdigt und in Gefahr gebracht.
Bei allen Interviews, sei es Print, Radio oder TV oder auch auf dem
Blog „altonabloggt“ hat Frau Hannemann sich klar und deutlich dazu
geäußert, dass ihr sehr viele empathische, menschliche Kollegen
persönlich bekannt seien und sie deren Arbeit unterstütze und
schätze. Dabei habe sie alle Funktionen innerhalb der Jobcenter
berücksichtigt. Zum Teil habe sie auch erwähnt, dass es ganze
Jobcenter in Deutschland gäbe, die menschlich agieren und
insbesondere diese herausgestellt.
Somit kann nicht einerseits von einer Herabwürdigung, Beleidung oder
gar Gefahr gesprochen werden.
Behauptung: Weder gibt es eine Anweisung oder eine Zielvorgabe, über
Sanktionen Geld einzusparen.
Frau Hannemann liegen entsprechende schriftliche Unterlagen von
Jobcenter-Mitarbeiter vor, die diese Behauptungen verstärken und
bestätigen. Neben diesen Unterlagen bestätigen diese Aussagen auch
ehemalige Jobcenter Mitarbeiter, welches insbesondere in der Sendung
von Stern TV vom 12. Juni 2013 zum Ausdruck kommt. Die Identität
dieser Mitarbeiter konnten durch entsprechende Nachweise, wie dem
Arbeitsvertrag gesichtet und bestätigt werden.
Behauptung: „Tausende von Selbstmorden“
In keinem Medium hat Frau Hannemann jemals von „Tausenden
Selbstmorden“ gesprochen. Im Vorspann „Stern TV“ vom 12. Juni 2013
hat Frau Hannemann wortwörtlich gesagt: „Ich weiß um die vielen
Suizide durch Hartz IV (…).
Im Interview vom 14. Juni 2013 bei RTL Punkt 6; Punkt 9 hat Frau
Hannemann folgendes wiedergegeben:
Frage Moderator Punkt 6: „Sie sprechen sogar ganz konkret von Toten,
Geschädigten und Geschändeten Hartz IV-Beziehern. Gibt es diese Fälle
wirklich?“
„Ja, die Fälle gibt es mehr als genug.“ „Es gibt Menschen, die halten
den Druck nicht mehr aus, die haben so viele Schikanen erlebt, auch
so viel Willkür, dass sie wirklich gesagt haben, ich scheide lieber
aus dem Leben aus.“
Frage Moderatorin Punkt 9: „Sie haben ein Schreiben an die Agentur
für Arbeit geschrieben. Tote, Geschädigte und geschändete Hartz IV
(…) Ist das jetzt wirklich ein echter Fall von dem sie sprechen?“
Frau Hannemann erwiderte wortwörtlich: „Ja, es gibt tausende Fälle
solcher. Betreue gerade eine junge Dame, die seit drei Jahren
versucht ihren Hauptschulabschluss zu machen. Der wird ihr verwehrt.
Mit der Begründung sie habe ein Kind und sei zu dumm. (…)
Diese Aussage von Frau Hannemann bezieht sich somit auf die
Gesamtfragestellung der Moderatorin Punkt 9.
Behauptung: Frau Hannemann missbraucht ihre angeblichen
Insider-Ansichten, um sich in der Öffentlichkeit als einsame
Kämpferin für Entrechtete darzustellen und behauptete dabei auch
noch, für die Mehrheit der Jobcenter-Mitarbeiter zu sprechen.
Die Insider-Ansichten von Frau Hannemann sind nicht als angeblich zu
bezeichnen, da Frau Hannemann seit vielen Jahren in einem Jobcenter
als Arbeitsvermittlerin tätig ist. Auch hat Frau Hannemann sich
selbst nie als einsame Kämpferin offiziell bezeichnet. Frau Hannemann
spricht seit Beginn von einem großen Unterstützerkreis, der aus
Parteien, Gewerkschaften, unterschiedlichste Initiativen aus dem
arbeitsmarktpolitischen Bereich, Wissenschaftlern und Einzelpersonen
besteht. Dieses zeigen u.a. die unterschiedlichsten offenen
Solidaritätsbekundungen durch Parteien, Gewerkschaften und Verbänden.
Entsprechende Solidaritätsbekundungen und Unterstützerschreiben von
bundesweiten Jobcenter-Mitarbeiter, hochrangigen Unterstützer aus
Politik und Wissenschaft liegen ebenso vor.
Frau Hannemann hat in keiner Aussage behauptet für die Mehrheit der
Jobcenter-Mitarbeiter zu sprechen, sondern die
Solidaritätsbekundungen ihrer Kollegen erwähnt.
Behauptung: (…) die von ihrem Arbeitgeber (der Freien und Hansestadt
Hamburg) „kaltgestellt“ werden soll.
Frau Hannemann hat ihren Arbeitgeber, die Freie Hansestadt Hamburg
nicht in Verbindung mit der Aussage „kaltgestellt“ erwähnt. Im
Interview bei RTL Punkt 6 äußerte sie sich dahingehend, dass sie
bewusst mundtot gemacht werden soll und ihr Anwalt von „kaltgestellt“
im Interview spricht. Eine Institution hat Frau Hannemann nicht
erwähnt.
Es ist auch für die Bundesagentur für Arbeit zu konstatieren, dass
Frau Hannemann vom Recht zur freien Meinungsäußerungen Gebrauch im
Sinne des Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG
Gebrauch macht. Dabei besteht der Grundrechtsschutz unabhängig davon,
ob eine Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos
ist, und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll
oder wertlose gehalten wird (BVerfG, 16. Oktober 1998 – 1 BvR 1685/92
– AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 24 = EzA BGB (…).
Der Begriff „Hartz IV-Rebellin“ stammt nicht von Frau Hannemann
selbst. Dieser wurde durch die Medien wiedergegeben und erfunden.
Frau Hannemann hat sich während ihrer Beschäftigung im Jobcenter an
Recht und Gesetz gehalten. Die laufende Freistellung bezieht sich im
ganzen Umfang auf ihre Äußerungen im Blog: altonabloggt. Die
Jobcenter haben ihre überdurchschnittlichen Leistungen in den
Beurteilungen anerkannt und bestätigt. Ihr persönliches Engagement
für eine Veränderung der Gesetzgebung ist davon unabhängig und ein
anzuerkennendes Recht als Staatsbürgerin.
Hamburg, 14. Juni 2013
Inge Hannemann
Jessenstraße 10
22767 Hamburg
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Wer über die Frechheiten der BA gegenüber Frau Hannemann diskutiert,
der sollte natürlich auch ihr Gegendarstellung kennen.