... wenn alles unter Dach und Fach ist.
Wären da noch die Fragen, wie man das im Straßenverkehr regelt und wie genau das mit eigenen Pflanzen geregelt wird.
Denn, was ist mit zwei Pflanzen gemeint?
Wird das auch besteuert?
Ist die Menge "zwei" ein absoluter Wert ab Keimling?
Oder gilt das für blühende Pflanzen?
Ansonsten fände ich die im Artikel beschriebenen Rahmenbedingungen akzeptabel, wenn auch nicht optimal.
Alles ist besser, als das völlig unsinnige Verbot.
Gruß
Calyx