Na ja, fachlich zuständig im Sinne von „oberster Katastrophenschützer“ des Landes ist erst einmal der Innenminister, auf Kreisebene der Landrat.
Ich denke, der Mann war so in seinem bürokratischen Trott gefangen, dass er schlicht nicht realisiert hat, dass er zu diesem Zeitpunkt unverzüglich hätte handeln müssen. Eine Aktenmensch, der sich nicht vorstellen konnte, was eine Katastrophe ist, welche Dynamiken hier auftreten und dass so ein Ereignis kein Aussitzen oder Abwarten („wird schon nicht so schlimm sein …“) verzeiht.
Hinzu kommt natürlich der Zeitpunkt mitten in der Nacht, wo nur nachtflugtaugliche Hubschrauber hätten eingesetzt werden können, die zudem noch mit Winde hätten ausgestattet sein müssen. Die Freiwillige Feuerwehr hatte ja, wie die Hubschrauberbesatzung mitteilte, keine Mittel und Möglichkeiten per Boot Menschen zu retten.
Das Ganze ist nicht nur ein Versagen von einer Handvoll Menschen auf Führungsebene, sondern die ganze Befehlsstruktur und Befehlskette im Katastrophenfall selbst ist eine Katastrophe. Also entweder erhalten die Stäbe vor Ort eine Möglichkeit, den zuständigen Minister oder Landrat DIREKT und ohne Umwege aus dem Bett zu klingeln oder die Einsatzleitung muss generell jemand anderem übertragen werden, z. B. dem Kreisbrandmeister oder Kreisbrandinspektor. Der wird ja wohl in der Nacht wach und vor Ort gewesen sein. Dieser müsste dann natürlich mit den Befugnissen ausgestattet sein, um die Bundeswehr, die Truppen der Anrainerstaaten, das THW etc. in Marsch zu setzen.
Wenn sich an diesen veralteten Strukturen nichts ändert, ist es nur eine Frage der Zeit, bis bei der nächsten Katastrophe überlebenswichtige Entscheidungen nicht oder viel zu spät getroffen werden.
Der gute Helmut Schmitt hat seinerzeit die Sturmflut in Hamburg unter Umgehung sämtlicher Vorschriften instinktiv gemanaged. Aber es war halt eher ein Zufall, dass so ein pragmatischer und entscheidungsfreudiger Mensch zu diesem Zeitpunkt in dieser Führungsposition war. Zukünftig sollte man so etwas besser nicht mehr dem Zufall überlassen.