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Eine ähnliche Stoßrichtung, wenngleich im Paragraphendickicht versteckt, hat das am 1. Januar in Kraft getretene Krankenhauszukunftsgesetz, mit dem der Bund drei Milliarden Euro für moderne Notfallkapazitäten, Digitalisierung und IT-Sicherheit bereitstellen will – sowie eben auch für Bettenabbau. Gemäß Paragraph 19, Punkt 11 sind „Anpassungen von Patientenzimmern an die besonderen Behandlungserfordernisse im Fall einer Epidemie“ dann förderfähig, „sofern das Vorhaben zu einer entsprechenden Verringerung der Zahl der krankenhausplanerisch festgesetzten Betten führt“. Bedürfte es noch eines Beweises, dass Corona für die Rationalisierung und Verknappung der Versorgungslandschaft genutzt werden soll – hier ist er.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/K/bgbl1_S.2208_KHZG_28.10.20.pdf