Zustimmung, leider! Kein normaler Mensch solidarisiert sich mit Menschen, die Angriffskriege führen oder das humanitäre Völkerrecht missachten, und auch ich war mal ein großer Fan internationaler Strafgerichtsbarkeit, die aber eben alle Kriegsverbrechen verfolgen müsste, nicht nur ausgewählte.
Gegen Fatou Bom Bensouda, die vor Karim Asad Ahmad Khan IStGH-Chefanklägerin war, und mindestens einen ihrer hochrangigen Mitarbeiter waren tatsächlich bis ins Jahr 2021 US-Sanktionen aktiv, weshalb etwa deren Konten eingefroren werden konnten (https://www.nzz.ch/international/icc-trump-verhaengt-sanktionen-und-diffamiert-den-internationalen-ld.1560930 oder https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2020/Strafgerichtshof-Endlich-Gerechtigkeit-fuer-CIA-Opfer,strafgerichtshof100.html).
Karim Khan ist ein vermutlich recht wohlhabender Brite, der auf ähnliche Schwierigkeiten bestimmt keine Lust haben wird. Übrigens soll dieser IStGH gemäß Wikipedia nur für etwa ein Drittel der Weltbevölkerung zuständig sein. Im Fall Putin überrascht auch, dass ich (allerdings als Nichtjurist) bisher davon ausging, völkerrechtlich besäßen zumindest Regierungschefs im Amt Immunität gegen Strafverfolgung; womöglich verkörpert der IStGH nur noch rein politische Willkür.