ratwol22 schrieb am 11.08.2024 22:26:
Sanktionen gegen nationale Regierungen sind nicht an eine Resolution des UN-Sicherheitsrates gebunden. Beispiel: Die Sanktionen der EU-Kommission gegen Polen und Ungarn.
Sanktionen müssen sich an die Regeln des Völkerrechtes halten, z.B. dürfen sie nicht einen Völkermord zur Folge haben oder unbeteiligte Drittstaaten schädigen.
Sie verwechseln da etwas! Das was die Chinesen mit Sanktionen meinen ist mit den "Sanktionen " der EU gegen Polen und Ungarn nicht zu vergleichen. Polen und Ungarn bekommen Sanktionen, weil sie nicht ihre vertraglich zugesicherten Pflichten erfüllt haben (es ist somit eine Vertragsstrafe), den Chinesen geht es um Sanktionen die Staaten gegen andere Staaten verhängen, ohne dass es eine bilaterale Rechtsgrundlage dafür gibt. Zum Beispiel das Wirtschaftsembargo der USA gegen Kuba.