ratwol22 schrieb am 12.08.2024 11:04:
Nein, ich verwechsle hier gar nichts.
Auch die EU muß sich bei der Sanktionierung von Mitgliedern an das Völkerrecht halten.Was die US-Sanktionen gegen Kuba betrifft:
Hier werde ich mich ersteinmal informieren müssen, bevor ich mich dazu äußere. Auch für diese Sanktionen gelten Verbote: Schädigung von Drittstaaten, Völkermord, Interventionsverbot etc.
Nochmals bei den EU Sanktionen geht es nicht um Völkerrecht, sondern um Vertragsrecht. Bilaterale Verträge, inklusiver Vertragsstrafen, sind völkerrechtlich korrekt.