Sanktionen gegen nationale Regierungen sind nicht an eine Resolution des UN-Sicherheitsrates gebunden. Beispiel: Die Sanktionen der EU-Kommission gegen Polen und Ungarn.
Sanktionen müssen sich an die Regeln des Völkerrechtes halten, z.B. dürfen sie nicht einen Völkermord zur Folge haben oder unbeteiligte Drittstaaten schädigen.