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  • Emrymer

mehr als 1000 Beiträge seit 28.08.2020

Notwehr erlaubt, was in der Situation als Gefahrenabwehr geeignet erscheint

Oder mal anders ausgedrückt: es ist nach keinem Gesetz erlaubt, jemanden auszulöschen, nur weil er einem ins Gesicht geschlagen hat.

Es könnte sein, daß das sachlich falsch ist.
Wenn ein körperlich deutlich überlegener Mann eine Frau ins Gesicht schlägt und sie das als Beginn einer Vergewaltigung einstuft, bleibt sie wegen Notwehr selbst dann straffrei, wenn sie ihn in Panik tötet, da es plausibel möglich ist, daß ihr das in ihrer Situation als einzige Möglichkeit erschienen wäre, sich vor einer Vergewaltigung zu schützen.

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