dj3hut1 schrieb am 02.11.2023 10:05:
Nur wird das Maß der Verhältnismäßigkeit deutlich überschritten. Oder mal anders ausgedrückt: es ist nach keinem Gesetz erlaubt, jemanden auszulöschen, nur weil er einem ins Gesicht geschlagen hat.
Auch ein überschreiten einer Verhältnismäßigkeit macht aus einer Verteidigung keinen Angriffskrieg - und um diesen ging es doch bei dem Gesetz.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (02.11.2023 10:31).