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Avatar von heiner49
  • heiner49

mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.2004

ja klar, ganz sicher darf es das

"Wat mutt, dat mutt" steht glaube ich nur im kölschen Grundgesetz - scheint aber in der Praxis des BVG doch sehr wichtig zu sein.

Kannst ja mal versuchen, einen von denen vor Gericht zu bringen. Möglich ist das. Deutsche Gerichte entscheiden, was man in Deutschland darf. Anzeigen darf jeder jeden.

Ich bin kein Richter und kein Rechtsexperte. Aber wer vergangene Prozesse zB zu Euro und Bankenrettung verfolgt hat, darf ja mindestens mal raten.

Ich meine natürlich kein moralisches Urteil.

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