...dass Herr Neuber im Gespräch mit einen Fachmann nicht den strafrechtlichen Vergleich des Marktplatzbeschusses mit dem Abschuss von MH17 vergleicht, wie andeutungsweise in einem vorherigen Artikel.
Es ist auch gut, dass im Gespräch mit dem Fachmann herauskommt, dass die Fehlfunktion einer ukrainischen Rakete wohl nicht strafrechtlich relevant sein kann.
Und dort kommt dann auch heraus, dass es sogar schwer werden wird, selbst RU für u.a. die Bombardierung eines ukrainischen Bahnhofs voller Zivilisten oder des Theaters von Mariupol strafrechtlich zu belangen.
Was alle aber wohl auch vorher schon wussten:
Wie unsäglich die ukrainische Bevölkerung unter den Bomben-/Drohnen- und Raketenangriffen leidet... ...und dass die Raketen aus RU kommen/von dort abgeschossen werden!