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  • thmn

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Re: Komisch ist das man sich nach deutschem Recht lobend über Mord äußern darf

st.sch. schrieb am 04.01.2020 11:12:

... oder ist es 'nur' so das Judikative und Exekutive Frau Merkel nur decken, die sich ja bekanntermaßen lobend zum Mord an Osama Bin Laden äußerte?

https://dejure.org/gesetze/StGB/140.html

Dann sagt die wieder als Angelika Kassner aus, also als andere Person, wird nicht kontrolliert und kommt davon.
Hat ja schon einmal funktioniert (Man muß sich nur etwas mit dem Thema Mensch/Person befassen und z.B. HJR 192 -> Strohmann, dann weiß man, was gemeint ist) ;-)

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