Ansicht umschalten
Avatar von kisch
  • kisch

889 Beiträge seit 05.04.2000

JCPOA ist 10 Jahre lang völkerrechtlich verbindlich und nicht kündbar

Porcupine17 schrieb am 06.11.2019 22:49:

...
Aber: die USA haben den Vertrag nicht gebrochen sondern gekündigt. Und das Recht hatten sie so wie allen anderen Partner des Vertrages nun einmal. Die Kündigung war dämlich und einiges andere, aber eben nicht Vertragswidrig.

Nicht richtig.
Der JCPOA wurde durch Resolution 2231 des UN-Sicherheitsrates Teil des Völkerrechts.
Die Abstimmung war einstimmig incl. USA, 15:0.

Die Laufzeit der UN-Resolution ist mit 10 Jahren kürzer als die des JCPOA an sich.
Die Absicht war, den JCPOA für mindestens diese 10 Jahre unumkehrbar zu machen (solange der Iran sich artig verhielte).
Das ist die völkerrechtliche Lage.

Selbst das noch um US-Freundlichkeit bemühte Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags kann die Schlußfolgerung, daß die USA durch die Wiederaufnahme der Sanktionen völkerrechtswidrig handeln, nur mit dem lahmen Hinweis vermeiden:

der Vorwurf eines regelrechten Völkerrechtsbruchs ist jedoch, soweit ersichtlich, von keiner Seite offiziell erhoben worden.

Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/563348/e50a08010717c3e740ca75502deedb07/WD-2-074-18-pdf-data.pdf

Bewerten
- +
Ansicht umschalten