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  • ratwol22

mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.2022

Völkerrecht und Kriegsvölkerrecht sind keine Gesinnungsrechte!

tzefix schrieb am 14.04.2024 23:28:

Das ist falsch. Das Gelände einer Botschaft gehört zum Territorium des Staates der Botschaft, nicht zum Staatsgebiet des Gastgebers

Dann schnapp' Dir 'mal eine Suchmaschine und gebe in die Suchzeile ein:

"Handelt es sich bei dem Gelände einer diplomatischen Vertretung um exterritoriales Gebiet?"

Die Suchmaschine wird seitenweise Suchergebnisse dazu anzeigen.
Ersatzweise kannst Du Dir auch das Original schnappen, das "Wiener Übereinkommen" und seine fakultativen Protokolle: da steht es auch drin.
Es wird Dir dann schnell klar werden, um wessen Territorium es sich bei einem Gelände handelt, auf dem die diplomatische Vertretung eines Staates steht.
Wenn Du dann weißt, ob die iranische Botschaft in Damaskus syrisches oder iranisches Staatsgebiet ist, kannst Du auch schnell die Frage beantworten, wer wen angegriffen hat:
Israel den Iran
oder
der Iran Israel.

Völkerrecht und Kriegsvölkerrecht sind keine Gesinnungsrechte!

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.04.2024 21:02).

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