Artikel URL: http://de.news.yahoo.com/040309/12/3xbcw.html
Dienstag 9. März 2004, 15:27 Uhr
Geldstrafe für 81-Jährigen wegen Beleidigung Paul Spiegels
Celle (AP) Das Urteil gegen einen 81-Jährigen wegen Beleidigung des
Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Paul Spiegel,
ist rechtkräftig. Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die
Verurteilung des ehemaligen Angehörigen der Kriegsmarine zu einer
Geldstrafe von 900 Euro, wie Gerichtssprecherin Angela Ziemert am
Dienstag sagte. Der Rentner habe Spiegel im Juli 2000 in einem Brief
an die Bundesregierung als Mitglied einer «fremdvölkischen
Minderheit» bezeichnet.
Der 81-Jährige schrieb, ein Jude dürfe bei der Zuwanderungskommission
nicht über «Lebensfragen der Deutschen» zu befinden haben, sagte die
Gerichtssprecherin. Der Rentner habe Anfang 2002 gegen die
Verurteilung zur Geldstrafe durch das Amtsgericht Walsrode beim
Landgericht Verden erfolglos Berufung eingelegt. Mit der Ablehnung
der Revision durch das Oberlandesgericht Celle sei das Urteil
rechtskräftig.
(Aktenzeichen: Oberlandesgericht Celle : 22 Ss 4/04)
Dienstag 9. März 2004, 15:27 Uhr
Geldstrafe für 81-Jährigen wegen Beleidigung Paul Spiegels
Celle (AP) Das Urteil gegen einen 81-Jährigen wegen Beleidigung des
Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Paul Spiegel,
ist rechtkräftig. Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die
Verurteilung des ehemaligen Angehörigen der Kriegsmarine zu einer
Geldstrafe von 900 Euro, wie Gerichtssprecherin Angela Ziemert am
Dienstag sagte. Der Rentner habe Spiegel im Juli 2000 in einem Brief
an die Bundesregierung als Mitglied einer «fremdvölkischen
Minderheit» bezeichnet.
Der 81-Jährige schrieb, ein Jude dürfe bei der Zuwanderungskommission
nicht über «Lebensfragen der Deutschen» zu befinden haben, sagte die
Gerichtssprecherin. Der Rentner habe Anfang 2002 gegen die
Verurteilung zur Geldstrafe durch das Amtsgericht Walsrode beim
Landgericht Verden erfolglos Berufung eingelegt. Mit der Ablehnung
der Revision durch das Oberlandesgericht Celle sei das Urteil
rechtskräftig.
(Aktenzeichen: Oberlandesgericht Celle : 22 Ss 4/04)