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  • _TomB_

680 Beiträge seit 02.10.2024

Re: Ermordung? Guter Witz

Teletrabi schrieb am 04.10.2024 12:41:

_TomB_ schrieb am 04.10.2024 12:22:

Dr. Phibes schrieb am 04.10.2024 08:28:

Gilt das auch für Kommandozentralen in Tel Aviv oder Kiew? Die Mossad Zentrale soll ja auch Ziel gewesen sein.
"Gegner" ist ja nun kein geschützter Begriff.

Grundsätzlich sind alle militärisch genutzten Kommunikationswege ein legitimes Ziel und diese findet man jeder Kommandozentralle, auch wenn die Leute in den Räumen keine Uniformen tragen.
Diese müssen nicht für direkte Angriffe genutzt werden, es reicht, dass sie die Infrastruktur des Gegners bilden, bzw. unterstützen.
Und noch eine Sache, in dem Fall spricht das Völkerrecht von begründeter Annahme. Man muss keine Aufnahme mit einem Angriffsbefehl haben um den Laden hochzujagen. Es reicht, dass man Aufgrund von bekannter Strukturen darauf schließen kann. Das können Funksignale auf bestimmten Frequenzen sein, das Ein- und Ausgehen bestimmter Personen, Lieferung von bestimmten Geräten, usw.
Das betrifft sogar die Pager und Walkie-Talkies, welche sabotiert wurden. Es ist das Problem des Trägers, wenn er diese nutzt, aber dabei keine Uniform trägt und sich irgendwo auf einem Markt befindet, oder diese zugänglich für andere aufbewahrt.
Deswegen gibt es bei regulären Armeen strenge Regeln, von der Uniform bis zu der Funkdisziplin, um nur paar Sachen zu nennen.
Grundsätzlich kann man sogar in den Kreml oder das Weiße Haus eine ballistische Rakete jagen. Oder in Putins Datscha und Bidens Camp David Hütte. Die Strukturen sind ja bekannt. Und falls sich diese Länder in einem bewaffneten Konflikt befinden und ein durch das Völkerrecht gedeckter Kombattant diese Aktion ausführt.

Das heißt, das erschießen von US-Soldaten auf dem Frankfurter (IIRC) Flughafen durch einen Afghanen war rechtmäßig und kein Anschlag, wie uns damals die Bundesregierung weis machen wollte?

War der Afghane ein durch das Völkerrecht gedeckter Kombattant? Also uniformiert, in die Hierarchie der Streitkräfte eines Staates eingebunden, hat er seine Waffe offen getragen, usw?
Nein, also war es ein Anschlag, durchgeführt von jemandem, der zu Kampfhandlungen nach dem Völkerrecht nicht befugt ist.
Levée en masse greift auch nicht, er war ja in Deutschland.

Gab es da zwei Anschläge? Denn ich sah gerade, dass 2011 der Anschlag durch einen Kosovo-Albaner durchgeführt wurde.
Damit erübrigt sich jede Erklärung. Die Länder waren ja nicht mal gegenseitige Parteien in einem bewaffneten Konflikt

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (04.10.2024 13:38).

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