FragerQuaker schrieb am 18.11.2019 11:53:
Bis vor etwa 10jahren gab es eh rechtlich keinen Unterschied zwischen acker und gruenland. Jeder Betrieb könnte gruenland anlegen oder auch umfluegen. Man hat dann allerdings festgelegt, dass Grünland dass 5 Jahre hintereinander als Grünland genutzt wurde nie wieder umgepfluegt werden darf.
Ich meine bei dem bayrischen Begehren war das so enthalten? Damit die Bauern schnell noch die letzten kümmerlichen Reste von Fallobstwiesen wegmachen, bevor sie quasi kalt enteignet werden und ihnen die Verfügungserlaubnis entzogen wird?
Das Absurde ist ja , dass man nicht mit den Leuten arbeitet, sondern glaubt, alles gegen deren Willen und Einkommen durchsetzen zu können. Was natürlich zu Ausweich- und Trotzreaktionen führt und letztlich das Gegenteil bewirken kann.
Bei uns versuchen sie gerade über die Bebauungsordnung (oder wie immer das heißt) vorzuschreiben, was für Bäume im Garten wachsen dürfen usw. mit welchem Baumumfang man sie anzupflanzen hat und lauter so einen Schei**!
Mit Streuobst wiesen ist ähnliches geplant. Und da hast du sicher Recht. Wer kann nimmt die Motorsäge zur hand und regelt das vorher.
Das ist aber nur die Spitze des Eisbergs.
Wer heute irgendwo was bauen will kommt im Vorfeld oftmals an Artenschutz rechtlichen Gutachten nicht vorbei. Es werden also Leute einbestellt die Vögel oder andere Tiere zählen und dann ein Gutachten schreiben. Es kann sich jeder denken, dass vorher dann unliebsames entfernt wird.
Das sind dann natürlich die krassen Auswüchse die niemand gutheißen kann.
Jeder hat heute Angst über den Naturschutz oder ffh gebiete schleichend enteignet zu werden. Und das führt dazu, dass freiwillig keiner mehr Verbesserungen anstrebt und alles was Naturschutz sein kein gleich wieder wegmacht.
Das muss also dringend anders geregelt werden.