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  • evl

mehr als 1000 Beiträge seit 08.02.2002

Verfassungsmäßige Behandlung von Religion ist grundlegend falsch

Die Behandlung von Religionen in der Verfassung ist grundlegend falsch, denn sie entstammt noch aus Konzepten vom Westfälischer Frieden wo "Religionsfreiheit" nur die freie Wahl zwischen Katholisch oder Evangelisch implizierte.

Aber im Namen von dieser Religionsfreiheit muss man eigentlich alle Religionen gleich behandeln. Mal als Gedankenexperiment: Nehmen wir an Rechtsradikale erklären "Mein Kampf" als die heilige Schrift und Hitler als den Prophet ihrer Religion. Ihre "Religion" wäre dann unter Religionsfreiheit unter besonderen Schutz von der Verfassung.

Wenn man nun einwendet dies ist nur eine Pseudo-Religion um verfassungsgegebene Bevorzugungen und Schutz zu erschleichen, dann steht folgender Elephant im Raum: Wer entscheidet unter welchen Bedingungen welche Religion eine "echte Religion" ist, und da diese Entscheidung immer rein subjektiv ist, ist dann auch nicht immer der Willkür Tür und Tor offen welche Religionen bevorzugt werden welche nicht? Und dann ist man gleich wieder bei Staatsreligionen gelandet, was eigentlich die Religionsfreiheit verhindern sollte.

Deswegen gibt es eigentlich nur eine saubere Art Religionen in einer Verfassung zu behandeln: Es sollte nur die Freiheit von Religionen Verfassungsgemäß garantiert sein. Die Ausübung jeder Religion fällt einfach unter Gedankenfreiheit, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit mit ihren in der Verfassung gegebenen Restriktionen. Jegliche gesetzliche Extra-Würste für Religionsgemeinschaften sind illegal und müssen abgeschafft werden.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.06.2024 14:58).

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