Erfaßt war von dem Verbot zunächst nur der "offzielle" Sprachraum: am Arbeitsplatz bzw. als "Kunde" an bestimmten Orten. Daheim durfte man wohl... naja, noch.
Daß das eine Lüge sein sollte, können Sie offenkundig ja nicht belegen, wohingegen es Belege (s.o.) gibt, daß es genau so war. Das läßt für Außenstehende nur einen Schluß zu...