Life.3 schrieb am 11.01.2024 12:16:
Porcupine17 schrieb am 11.01.2024 12:08:
versus dem konkreten Vorgehen der israelischen Armee, die in Gaza zwar Kriegsverbrechen begeht aber z.B. nicht eine Flucht Richtung Ägypten verhindert (das tun die Ägypter), was eben nicht zur erforderlichen genozidalen Absicht passt. Deshalb ist die Frage Vertreibung = Völkermord (Beispiel Rohingya) so wichtig.
Reicht der Druck zur Flucht nicht vollständig aus?
Das ist eben die juristische Frage die zu klären ist.
Das der Fluchttrieb nicht vollzogen werden kann ist doch eher ein perfider Aspekt.
Der Druck besteht und die IDF treibt die Bewohner des Gaza Streifens von einer Ecke in die Nächste ( und bombardiert dort jeweils sofort ).
Was abgefeimtes muß die IDF noch begehen damit es zweifelsfrei als genozidal beurteilt werden kann?
Man müsste sie beim massenhaften Erschiessen von Gefangenen erwischen wie es z.B. in Srebrenicza geschah. Bei einem Vorgehen wie die SS im Warschauer Ghetto. Oder Zahlen vorlegen wie beim Völkermord in Ruanda wo innerhalb von 100 Tagen 800.000 Tutsis ermordet wurden, ca 75% aller Tutsis. Die geschätzten 24.000 Toten aus einer Bevölkerung von über 2 Millionen nach über 60 Tagen erbitterter Kämpfe in Gaza wirken vergleichsweise gering - das sind in etwa die Verluste von Wagner bei den Kämpfen um Bachmut (laut Progoshin).