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Re: "wahllosen israelischen Bombardierungen"

Fizzlefritz schrieb am 29.10.2023 23:17:

foobar schrieb am 29.10.2023 20:38:

Das wäre dann aber gerade keine "wahllose israelische Bombardierung" und wer diesen Vorwurf erhebt, muß Belege dafür liefern oder man muß das ganze unter antisemitische Propaganda verbuchen.

Nein, die vorliegenden Fakten belegen erst einmal nur einen vorsätzlichen Angriff auf zivile Infrastruktur, bei der es sich für sich genommen um ein Kriegsverbrechen handeln würde. Es ist Aufgabe Israels, weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die belegen, dass es sich tatsächlich um legitime Ziele handelte. Eine bloße Behauptung reicht da nicht aus. Nicht zuletzt auch, weil die Nichtexistenz militärischer Installationen nicht beweisbar ist, da man immer behaupten kann, diese seien nur gut genug versteckt gewesen.

Wenn man jemanden aus Notwehr tötet, müssen die Notwehrsituation üblicherweise auch nachgewiesen werden, selbst z.B. in den USA, wo das Recht auf Selbstverteidigung deutlich weiter gefasst ist.

Och, ich denke das wird am internationalen Strafgerichtshof geklärt werden können.
Recht gilt nun mal für alle - wenn man will.

Notwehr gibt es im Krieg als Verteidigung, Verteidigungsstrategie und entsprechendes Verteidigungsmaterial.
Kann man ja mal versuchen, sich mit einem Buch der Landkriegsverordnung vor Terroristen, Plünderern, Mördern und Vergewaltigern zu stellen.
Krieg ist nun mal kein bequemes Zivilrecht, in dem sich den passenden §§ rausfischen kann und man einen Richter findet.
Wenn der schöne deutsche Rechtsstaat im nahen Osten Gültigkeit hätte, wäre die Welt natürlich ein sicherer Ort.

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