DrM schrieb am 22.10.2023 14:16:
seneca13 schrieb am 22.10.2023 14:00:
allgemeines Gesetz
wäre aus meiner Sicht: Menschen aufgrund einer beliebigen religiösen Zugehörigkeit/ bzw. irgendeines nicht von dem anderen als gleichwertig anerkannten Glaubens ungestraft töten zu können.
Danke für die Hervorhebung. So betrachtet stimmt das, du bist aber in die gleiche Falle gegangen wie ich, denn das ist auch nicht allgemein.
Es bezieht sich nur auf Menschen mit religiöser Zugehörigkeit bzw. anerkanntem Glauben.
ja, das stimmt - hab noch überlegt, ob ich das mit "religiös etc." weg lasse und einfach nur "Menschen" schreib... deswegen ja der Zusatz dann mit den Beispielen...:-)
Und dann könnte der Hamas das eben gerade nicht als gerechtfertigt ansehen.
Denn er würde das für sich oder seine Anverwandten selbst ja so sicher nicht wollen - oder wären Sie da anderer Ansicht, wären Sie an seiner Stelle?Dafür reicht mir die viel einfachere und unmißverständliche Zusammenfassung:
Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem andren zu.
Kant hat den Satz denke ich nicht von ungefähr im kategorischen Imperativ so gefasst:
"allgemeingültiges Gesetz" bezieht individuelles Handeln ebenso ein wie staatliche Machtausübung...er ist universell und allgemeingültig anwendbar und nicht nur auf den Zweck gerichtet, das man selbst nicht z.B. zu Schaden käme. Zudem ist auch der Wille dabei entscheidend: ich handle bewusst und vernünftig so, wie ich möchte, dass alle "gut" handeln.
Kant sagte zum Verhältnis "kategorischer Imperativ" vs. "goldene Regel":
Man denke ja nicht, daß hier das triviale: quod tibi non vis fieri [was du nicht willst, das dir geschehe …] etc. zur Richtschnur oder Princip dienen könne. Denn es ist, obzwar mit verschiedenen Einschränkungen, nur aus jenem abgeleitet; es kann kein allgemeines Gesetz sein, denn es enthält nicht den Grund der Pflichten gegen sich selbst, nicht der Liebespflichten gegen andere (denn mancher würde es gerne eingehen, daß andere ihm nicht wohlthun sollen, wenn er es nur überhoben sein dürfte, ihnen Wohltat zu erzeigen), endlich nicht der schuldigen Pflichten gegen einander, denn der Verbrecher würde aus diesem Grunde gegen seine strafenden Richter argumentieren, usw.
– Immanuel Kant: AA IV, 430
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (22.10.2023 15:09).