Natuerlich gelten diese Punkte auch nach dem 7. Oktober, die Landkriegsordnung ist nicht konditional, zu vorher begangenen Kriegsverbrechen des Gegners. Eine Unterscheidung zwischen Gegnern und Zivilisten ist nicht noetig, beide sind festzunehmen, nicht zu erschiessen, wenn sie sich in der Situation nach den Regeln klar ergeben.
Wenn die Regeln der Landkriegsordnung hier nicht gelten wuerden, dann wuerden sie in keinem Konflikt gelten, der Gegner wird ja immer in Frage gestellt und pauschal als nicht vertrauenswuerdig herabgewuerdigt, wie du das oben ja auch tust.
Zu klären ist nicht, ob eine Aufgabe im Einzelfall auch schief gehen kann, sondern ob die IDF sich ueberhaupt und prinzipiell daran halten. Die Entschuldigung „wir haben sie nicht erkannt als Geiseln“ deutet schon darauf hin, dass die Erschiessung als legitim betrachtet worden waere, wenn es Palaestinenser mit einer weissen Fahne gewesen waeren.
Gruss
M.
P.S: Irgendwas ist bei der Antwort-Funktion schief gegangen, das sollte unter diesen Thread-Eintrag.