Nach dem Völkerrecht haben Völker, die unter kolonialer Herrschaft oder fremder Besatzung leben, ein Recht auf Widerstand gegen die Unterdrückung. Die anhaltende Besatzung palästinensischer Gebiete und die permanente Blockade des Gazastreifens sind dagegen selbst Akte von Aggression, wie sie von der Vollversammlung der Vereinten Nationen in Resolution 3314 von 1974 (Artikel 3 a und c) definiert wurden. Daher hat Israel im rein völkerrechtlichen Sinne KEIN Recht auf Selbstverteidigung gegenüber Gaza.