ganz einfach:
Bleibt die Zivilbevölkerung im besetzten Gebiet, so ist sie auch weiterhin so geschützt, wie dies auf den vorhergehenden Seiten dargestellt wurde (Art. 47 GA IV). Die feindliche Macht ist dazu verpflichtet, die Bevölkerung mit Lebens- und Arzneimitteln zu versorgen (Art. 55 I GA IV) und das Gesundheitswesen in diesem Gebiet aufrechtzuerhalten (Art. 56 I GA IV; 14 ZP I).
zitiert aus der Genfer Konvention
die Israel und alle anderen westlichen Besatzungsmächte unter billigendem Wegschauen der Medien schon immer ignoriert haben...