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  • noneocortex

222 Beiträge seit 17.05.2017

Völkerrecht...

Das humanitäre Völkerrecht sei eindeutig, heißt es aus dem Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte. So bestehe weiterhin die Verpflichtung, bei Angriffen die Zivilbevölkerung und zivile Objekte zu schützen. Zum einen müsse zwischen militärischen Zielen und zivilen Objekten unterschieden werden, zum anderen gelte weiterhin das Verbot willkürlicher oder unverhältnismäßiger Gewaltanwendung.

Nur blöd wenn sich nur eine Partei daran hält, zumal man nicht mehr unterscheiden kann zwischen zivilen und militärischen Zielen. Gegen eine Terrororganisation ist jedes Mittel einzusetzen.

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