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Re: Kriegsverbrechen kann man nicht mit Kriegsverbrechen legitimieren

Karl Sten schrieb am 21.10.2023 12:54:

TwoOfFive schrieb am 20.10.2023 13:21:

HS1982 schrieb am 20.10.2023 12:23:

Die IDF redet sich ja auch nicht raus... die Hamas versteckt sich zwischen Zivilisten und damit gibt es eben auch zivile Opfer unter der Bevölkerung im Gaza.

Hm, doch. Der Schutz der Zivilbevölkerung ist jedenfalls in meinem Verständnis des Völkerrechts an der Stelle nicht eingeschränkt.

Doch es gibt Einschränkungen, weil es ansonsten möglich wäre, die Kriegsführung einfach durch Aufstellen von Zivilisten zu verhindern.

Zivilisten bleiben ob man das gerne hätte oder nicht geschützt, wenn sie nicht aktiv an den Feindseligkeiten teilnehmen (Art. 51(3) ZP I).
Als Teilnahme zählt auch nicht, wenn sie als Schutzschilder missbraucht werden. Ob das auch so ist wenn sie sich freiwillig als Schutzschild zur Verfügung stellen ist strittig. Aber eben strittig, nicht klar.

Sie beteiligt sich wie aktiv an den Feindseligkeiten gegen Israel? Ich bin auf die (wahrscheinlich relativierende) Begründung gespannt warum der Schutz der Zivilbevölkerung hier nicht gilt.

Doch es gibt den Passus in der Genfer Konvention. Und damit ist es nicht relativierend.

Wo steht da das der Schutz irgendwie grundsätzlich eingeschränkt wäre? "Es gibt da einen Passus" ist etwas dünn.
Niemand bestreitet, dass ein gezielter Angriff auf einen Hamas Stützpunkt in der Nähe eines zivilen Ziels grundsätzlich erlaubt ist. Man darf aber nicht einfach weil sich die Hamas da verschanzt (was ja auch gegen das Völkerrecht verstößt) einfach mal draufhalten (die menschenverachtenderen Forenten hier nennen das dann zB durchkärchern). Das ist eine Einzelfallentscheidung und nicht so einfach wie Du glauben machen willst.

Das israelische militärische(sic!) Verhalten ist tatsächlich - bis auf wenige Ausnahmen - komplett Völkerrechts konform. Es gibt andere Punkte - wie z.B. Siedlungen in den besetzten Gebieten - wo dies nicht eindeutig ist.

Das das so sicher ist ist eben nicht klar.

Jetzt kann man darüber streiten, ob die Regelungen alle gut sind, aber diese Regeln sind das Minimum, auf das man sich international einigen konnte.

Im Genfer Abkommen heißt es:

Die Anwesenheit einer Zivilperson darf nicht dazu genutzt werden, um Kampfhandlungen von gewissen Punkten oder Gebieten fernzuhalten; so dürfen sie nicht als menschliche Schutzschilde genutzt werden. Art 28 IV Genfer Abkommen; Art 51 VII ZP I.
...............

Das das Verwandeln von Zivilisten in Schutzschilde sogar ganz eindeutig gegen das Völkerrecht verstößt habe ich doch nirgendwo bestritten, Du brauchst also auch keinen Strohmann aufzubauen.

Und ich denke das ist wirklich unbestritten, dass die Hamas aus bewohnten Gebieten heraus kämpft (ohne die Bevölkerung zu evakuieren) und dabei Verluste von Zivilisten billigend in Kauf nimmt.

Strohmann. Wo habe ich das bestritten?

Also: Kämpfer und Zivilisten in einem Gebiet - Bombardierung kein Kriegsverbrechen, da die Verteidiger des Gebietes für eine rechtzeitige Evakuierung sorgen müssen.

Nur Zivilisten in einem Gebiet - Bombardierung ist Kriegsverbrechen.

Woher Du dieses "Also" nimmst ist irgendwie nicht klar. Du wünschst Dir das es so sei. Das ist allerdings klar...

Tatsächlich werden die den Israelis zugewiesenen Kriegsverbrechen von der Hamas begangen, weil sie nie die eigenen Zivilisten vor Beginn der Kampfhandlungen evakuiert. Gilt übrigens auch für Geiseln.

Nein. Die Hamas begeht sogar ganz sicher Kriegsverbrechen. Diese werden aber nicht einfach von jemandem dann Israel untergeschoben. Da ist der Wunsch der Vater des Gedankens. Du hättest einfach gerne das die Kriegsverbrechen der Hamas einen Freifahrtschein für alles ausstellen. Das tun sie aber ganz einfach nicht.

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