PippiLangstrumpf schrieb am 19.01.2024 12:41:
Ein angegriffenes Land darf sich wehren, auch robust.
Nur solange es sich dabei an das Völkerrecht hält,
vor allem, wenn es das selbst vorher schriftlich zugesichert hat,
so wie Israel am 9 März 1950.
https://treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=IV-1&chapter=4&clang=_en