Palivec schrieb am 11.12.2024 17:09:
_TomB_ schrieb am 11.12.2024 15:43:
Syrien, Libanon und Israel befinden sich seit arabischen Angriffen 1948 im Krieg, somit sind die Besetzung der Gebiete und Angriffe auf Syrien und Libanon völkerrechtlich nicht zu beanstanden. Erst durch eine Annexion oder Verstöße gegen die Haager Landkriegsordnung und die Genfer Abkommen findet ein Bruch statt.
...Der hat dann wohl 1981 stattgefunden: https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/golanhoehen-annexion-durch-israel-1981
So lange mißachtet das Regime (natürlich mit entsprechender Rückendeckung aus den Hochburgen der Werteverteidiger) schon die UN.
Für die Golanhöhen wurden bestimmte Gesetze, die auch in Israel gelten, auf das Gebiet übertragen. Man kann das Annexion oder als Besatzungsrecht auslegen. Wobei ich zu erstem tendiere. Die UN erklärte in ihrer Resolution nur diese Gesetze in dem Gebiet für null und nichtig, eine Annexion wird nicht erwähnt.
I. Decides that the Israeli decision to impose its laws,
jurisdiction and administration in the occupied Syrian Golan
Heights is null and void and without international legal
effect;
2. Demands that Israel, the occupying Power, should
rescind forthwith its decision;
3. Determines that all the provisions of the Geneva
Convention relative to the Protection of Civilian Persons in
Time of War, of 12 August 1949, '' continue to apply to the
Syrian territory occupied by Israel since June 1967;
Was den Rückzug aus dem Gebiet angeht, dieser wird im Zusammenhang mit Anerkennung Israels, der Grenzen und Unterbindung der Angriffe auf Israel seit 1967 von der UN gefordert. Solange sich beide Staaten im Kriegszustand befinden, hat es wenig bestand und die Bestimmungen der Genfer Abkommen bezüglich Besatzungsrecht greifen weiterhin. Worauf auch in obengenannter 1981er Resolution verwiesen wird.
1. erklärt, dass die Verwirklichung der Grundsätze der Charta die Schaffung eines gerechten und dauerhaften Friedens im Nahen Osten verlangt, der die Anwendung der beiden folgenden Grundsätze einschließen sollte:
I) Rückzug der israelischen Streitkräfte aus (den) Gebieten, die während des jüngsten Konflikts besetzt wurden;
II) Beendigung jeder Geltendmachung des Kriegszustands beziehungsweise jedes Kriegszustands sowie Achtung und Anerkennung der Souveränität, territorialen Unversehrtheit und politischen Unabhängigkeit eines jeden Staates in der Region und seines Rechts, innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen frei von Androhungen oder Akten der Gewalt in Frieden zu leben;
Und zu Ihrem letzten Satz, wenn Sie diese so bezeichnen, was sind dann die anderen? Ich habe da eine passende Bezeichnung, aber die verstößt gegen die Forumregeln.