Südafrikas Klage ist für alle Kriege von prinzipiellem Interesse, denn welcher Institution eines Nationalstaates muss direkter Vorsatz nachgewiesen werden, um dann dieses Völkerrechtssubjekt insgesamt wegen Völkermords verurteilen zu können? Eine einzelne verbrecherische Entscheidung irgendeines lokalen Befehlshabers wird dafür wohl nicht ausreichen, mehrere irgendwann schon.
Ein IGH-Urteil zu Israels Kriegsführung sollte daneben auch alle offenen Fragen zur Leningrader Blockade durch die deutsche Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg abschließend beantworten, die Deutschland im Unterschied zur genozidalen Aufstandsbekämfung in der Kolonialzeit nicht als Völkermord betrachtet (https://www.spiegel.de/ausland/zweiter-weltkrieg-russland-stuft-leningrader-blockade-als-deutschen-voelkermord-ein-a-a5576125-fc83-4c1e-aa61-bf408d740b02).
Aus meiner Sicht als Nichtjurist sollte jede Belagerung einer Stadt oder einer vergleichbar dicht besiedelten Region genau dann prinzipiell als Völkermord eingestuft werden, wenn die belagernde Konfliktpartei der belagerten Zivilbevölkerung einen sicheren Fluchtkorridor aus dem Kampfgebiet heraus in befriedete Räume mit garantierter humanitärer Versorgung verweigert.