Dieses subjektive Element der Tat, also die Absicht nachzuweisen ist tatsächlich schwer.
Im Fall der Völkermordanklage gegen Israel vor dem IGH durch Südafrika ist man auch einen umgekehrten Weg gegangen. Ein Völkermord ist sinngemäß auch dann gegeben, wenn man ihn hätte verhindern können und es nicht getan hat. Und hier haben 15 von 17 Richterstimmen das Verfahren zugelassen, weil die Taten in Gaza im Herrschaftsbereich Israels gelegen haben und die anderen objektiven Tatmerkmale eines Völkermordes ja ohnehin plausibel vorlagen.
Im Hauptprozess werden der Klage auch gute Chancen gegeben.