Ansicht umschalten
Avatar von Mathematiker
  • Mathematiker

mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.2014

Die Recht auf Selbstverteidung haben die überhaupt nicht

Wann ein bewaffneter Angriff vorliegt, konnte auch der Internationale Gerichtshof in Den Haag bislang nicht eindeutig konkretisieren. Von der Auffassung der Verfasser der UN-Charta, es müsse sich bei der angreifenden Partei zwingend um einen anderen Staat handeln, hat man sich allerdings inzwischen überwiegend abgewendet. Denn angesichts des Terroranschlags vom 11. September 2001 wurde deutlich, dass bewaffnete Angriffe im Sinne von Artikel 51 auch von nicht-staatlichen Akteuren wie Terrororganisationen ausgehen können.

Es geht dabei immer um Staaten und deren Bewohner. Kommt ein Staat seiner Verantwortung nicht nach, so kann dieser Angriffen werden.
So wäre ein Angriff auf den Libanon legitim, wenn von dort die Hisbollah den Staat Israel angegreift.
Bei der Invasion des Irak ging es ja um die angeblichen Massenvernichtungsnichtungswaffen bei dem ja auch die Regierung und Armee eines souveränen Staats das Ziel des Angriffs war.
(Wurde von der UN nie abgenickt.)
In Afghanistan hatte man lediglich eine Kriegspartei der lokalen Bevölkerung unterstützt, die auch den Hauptteil der Befreiungsleistung leistete. Die ermöglichte als Nebeneffekt kann auch die Bekämpfung von al Quaida.

Sowohl Israel als auch Palästina haben deshalb diese Grundsätze für die Kriegsführung zu befolgen.

Da kommen wir zu dem eigentlichen Problem:
Es gibt überhaupt keinen Staat Palästina, sondern nur besetzte Gebiete, denen man eine kleine Teilautonomie gegeben hat.
Völkerrechtlich handelt es sich, um ein (widerrechtlich) erobertes Gebiet Palästina und ein besiegtes Volk der Palästinenser, für die nach dem Völkerrecht andere Regularien gelten.
So haben die Israelis eine Führsorgepflicht gegenüber dem besiegten Volk und die Palästinenser haben eine Kollaborationspflicht.
Nach diesem Recht gibt es für die Israelis auch ein durchaus robustes Recht auf Bestrafung.
Das unterscheidet sich nicht großartig von den Rechten und Pflichten, die das Dritte Reich damals in den besetzten Ländern hatte.
Da man heute (aus diesem Kontext) die Worte Kollaboration und Strafaktionen (die ja damals auch aufgrund von Angriffen gegen Militär und deutsche Zivilisten oder Kollaborateure angewandt wurden) nit mehr so gerne.

Nüchtern betrachtet, handelt es sich um ein Komplettversagen der Verantwortlichen in Jerusalem. Die kontrollieren nicht nur die Finanzieren in Gaza, sondern auch die Warenlieferungen. Das ist schon eine sehr große Leistung der Hamas gewesen, unter diesen Rahmenbedingungen einen so mächtigen Schlag gegen die Besatzer überhaupt ausführen zu können.

Die haben die Israelis wieder dorthin zurück gebracht, wo sie immer waren.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten