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  • DcPS

mehr als 1000 Beiträge seit 19.02.2018

Wenn gefordert wird, ein Richter solle parteilich sein.

In jedem Fall müsste der Internationale Strafgerichtshof längst Ermittlungen gegen die Kriegsparteien aufgenommen haben.

Ein Strafgerichtshof darf nicht parteiisch sein. Fakten zählen.
Der Ankläger hat aber momentan kaum solche - ins direkte Kriegsgeschehen kann er nicht eingreifen. So etwas wie Eilentscheidungen : unmöglich. Es gibt völkerrechtliche Grundsätze, die - losgelöst von politischen Problemen - juristische Priinzipien sind, und von juristischen Laien schlichtweg nicht interpretierbar sind. Gesetze sind da immer in ihrer Gesantheit zu betrachten.
Unbestreitbar ist der Hanas-Angriff aiuf Israel mit über 1000 Toten, nebst Geiselnahmen.
Das rechtfertigt eine kriegerische Aktion zur sicheren Beseitigung dieser Gefahr.
Mehr Wissen ist momentan nicht erlangbar, weil man
Mekdungen der Kriegsbeteiligten schlichtweg nicht vertrauen darf. Unabhängige Belege gibt es nicht. Nach dem Krieg, der von Israel gut dokumentiert wird, wird nur zu prüfen sein, ob Angriffe nicht willkürlich erfolgten. Bei Preis der eingesetzten Mittel ist von Willkür nicht auszugehen, das die Hamas Tunnelsysteme unter zivilen Einrichtungen hat, ist bewiesen, spricht sie dich selber davon, Tunnel zu haben. im Dicht besiedelten Stadtgebiet kaum vermeidbar, nicht unter bewohntes Gebiet zu kommen.
Seismische Wellen (ausgelöst durch z.B. Explosionen) erlauben es, mit Sensoren diesen Untergrund zu kartieren, wodurch Gänge und Räume sichtbar werden. Ähnliches passiert in der Nähe von Vuljanen, ist kein Hexenwerk, sondern simple Wissenschaft (die noch weitere Methoden kennt, um Hohlräume aufzuspüren). Den Angaben, die Israel gemacht hat, darf man deshalb vertrauen - werden schließlich ähnlich die Raketenstartpositionen ermittelt, die Israel dann bekämpfte. Da das Ziel, die Hamas zu bekämpfen, nachvollziehbar ist, sind dabei getötete Zivilisten und Geiseln "nur" ein Kollateralschaden, hinzunehmen. Kein Grund auch nur für eine Anklage - Verursacher ist die Hamas, die eigene Menschen zum Dableiben zwang oder bewegte.
Ein Kriegsverbrechen wäre nur zu erkennen, wenn ohne Truppen vor Ort systematisch alle Häuser bombardiert würden, auch die ohne Hamas-Bezug. Das gäbe Anlaß, genauer zu prüfen. So aber bedarf es erst einmal späterer Hinweise auf Verbrechen, die völkerrechtlich geahndet werden können. Das muß und kann bewiesen werden, hinterher. Wenn der Krieg vorbei ist. Berichte der Journalisten werden gesammelt, im Stillen.
Aber in Kriege eingreifen, das geht nicht. Auch wenn sich der Autor das so wünscht.
Träumen darf jeder, nur sind Träume nur sektenst umsetzbar.

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