Das was dazu oben zur Kaffeekasse steht, stimmt so nicht, zumindest nicht pauschal, ohne dass da Zusatzinformationen von irgendeinem juristischen Spezialfall ergänzt werden.
sowas ist in einem Arbeitsumfeld keine Trinkgeldkasse, das eingezahlte Geld wird (zumindest normalerweise) nicht verzinslich auf der Bank auf einem Gemeinschaftskonto vermehrt, ist kein gewerblicher Verkauf an Mitarbeiter oder Dritte oder gewerblich tätige Bruchteilsgemeinschaft. Und nur weil da angeblich irgendwo mal Beamten-Lehrer gemeinsam Kaffee trinken, gelten deswegen keine gesonderten geheimen zusätzlichen Kaffeeumsatzbürokratiegesetze speziell für Lehrer.
mag sein, dass da es da tatsächlich vom Hörensagen mal irgendeinen Spezialfall gab, wo das tatsächlich der Fall war, dass Umsatzsteuer auf etwas fällig gewesen wäre, was in der Gruppe lapidar als Kaffeekasse bezeichnet worden ist. Wenn dann war da aber irgendwas anderes beigemengt, worüber hier dann aber nicht mitberichtet wurde.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (25.11.2023 13:57).