In der Strafrechtspflege der frühen Neuzeit in Europa war die Territion (deutsch Schreckung, von lateinisch terrere, in Schrecken setzen) das Zeigen der Folterinstrumente. Teilweise wurden den Angeklagten bzw. Verdächtigten die Folterwerkzeuge auch angelegt, aber ohne Schmerzen zu verursachen.
Es war von Anfang an klar, dass dieses Vorhaben zum Scheitern verurteilt war.
Wenn sie das ernsthaft durchziehen wollten, wären die momentanen Demos nur ein laues Lüftchen...