Mathematiker schrieb am 09.02.2022 14:18:
Der NRW Gesundheitsminister Laumann hatte die Probleme einmal kurz zusammengefasst:
1.) Die Gruppe, für die diese Impfflicht gelten soll, ist überhaupt nicht klar umrissen.
Das Pflegepersonal ist praktisch vollständig durchgeimpft und auch völlig unproblematisch. Aber wie sieht das mit den anderen Personen, z.B. mit der Putzfrau aus? Da gibt es kleinerlei Abgrenzungen und Festlegungen.
Nun - das ist regional sehr stark heterogen - besonders im Osten der Republik:
Nach Angaben der dortigen Ministerien liegt die Impfquote in Sachsen landesweit bei 65,7 Prozent - in Thüringen "zwischen 60 und 70 Prozent". In einigen Landkreisen in Sachsen, wie der Sächsischen Schweiz, liegt die Impfquote bei den Beschäftigten in Pflegeheimen nur bei knapp über 50 Prozent.
2.) Die Gesundheitsämter sollen dann im Einzelfall entscheiden, ob die Impfflicht wirklich erforderlich und angemessen ist.
Mit dem üblichen Verfahren, was dann auch eine Ortsbegehung mit einschließen kann und möglichen Einspruchsfristen, liegt man dann irgendwo im Sommer.
Und das bei einem ohnehin befristeten Gesetz.Davon ab, dürfte so ein Müll auch ein Fressen für die Juristen sein, so dass sich die Gerichte darüber beugen werden.
Davon kannst Du ausgehen!
Ebenfalls ungeklärt ist die Vorgehensweise, wenn man damit umgehen soll, wenn da wirklich ein renitenter Impfverweigerer dabei ist.
Fristlose Kündigung? ALG-Sperre? Oder wieder eine Einzelfallentscheidung, wie bei so einer Putze, die ja auch woanders eingesetzt werden könnte?In unserer Gaga-Hauptstadt zieht man gerne die großen Linien und gefällt sich im Marketing und Aktivismus,
:-D - sie sagen ja selber, dass es keine roten Linien gibt...
Aber mit dem Konketen und auch dem Thema Umsetzung hat man es nicht so.
Klar, dass so etwas nur für Frustration sorgt.
Und da dies, auch unabhängig vom Thema, ein durchgängiges Problem ist, schmiert Deutschland immer mehr ab.
Deshalb - Lernen wir von den Nachbarn: Weg mit der Impfpflicht, weg mit den unsäglichen "G"-Regeln!
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.02.2022 14:23).