Formosus schrieb am 10.02.2022 09:02:
Hast Du einen Beweis, daß auch alle Infizierten im Gartenzwergland beim RKI erfasst werden, wenn sogar Herr Drosten fremden Mächten dankt für Ihre Zahlen zu Covid wie Island, UK und Israel steht Deine Argumentation auf tönernen Füßen, ja mei vertraue keinen alten Männer: innen 😘
Das RKI erfasst anhand der Meldebögen der Gesundheitsämter.
Den Amtspersonen in den Gesundheitämtern ihre Integrität abzusprechen
erfüllt den Straftatbestand der - - - Verleumdung § 187 StGB - - -.
Wenn Ungeimpfte Infizierte ihrer Meldpflicht nicht nachkommen und sich dadurch einer Erfassung entziehen, um die Zahlen dieser Gruppe zu drücken:
Kommt eine Person ihrer Meldepflicht nicht nach, muss sie laut § 73 Abs. 2 IfSG mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro rechnen.