sind die untersten Stufen der Gerichtsbarkeit....
Da werden keine Verfassungsfragen geklärt, und schon garnicht kann eine Amtrichterin ein Gesetz oder eine Vorschrift endgültig für verfassungswidrig erklären....
Wenn das ginge, wozu bräuchten wir dann Verfassungsgerichte?
Wer mal die Untiefen der Amtsgerichtsbarkeit ein wenig aufgehellt haben möchte:
Thomas Fischer, Ex-BGH-Richter, machte sich die Mühe. Viel Spass:
https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/justizversagen-richter-knallhart-ueber-dem-abgrund-kolumne-a-1297412.html
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (18.03.2021 16:13).