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  • Alfons T. McGollum

mehr als 1000 Beiträge seit 03.11.2017

Art. 2 Abs. 2 GG

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (<==> das Recht, nicht lebensgefährlich mit SARS-CoV-2 infiziert zu werden). Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes (==> Infektionsschutzgesetz) eingegriffen werden.

q. e. d.

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