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  • Gast2754

4 Beiträge seit 18.03.2021

Art. 31 GG: "Bundesrecht bricht Landesrecht"

HLT schrieb am 18.03.2021 17:33:

SockenPuppe_1 schrieb am 18.03.2021 16:43:

Nein.
Wie kann etwa Verfassungswidrig sein, wenn es keine Verfassung gibt?

Egal wie oft diese Lüge gesagt wird - sie wird dadurch nicht wahr.

Das Grundegesetz ist keine Verfassung in dem Sinne ABER jedes Bundesland hat eine Verfassung, wie z.B. Nordrhein-Westfalen, 1950 durch Volksentscheid abgesegnet, und die gilt so oder so, das ist Staatsrecht, NRW kann damit vor die UN gehen!

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